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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lehrgänge/Seminare der Handelsakademie Nord (HAK)

§ 1 Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle von der Handelsakademie Nord (eine Marke der SeminarCenter | Institut für Personalentwicklung GmbH) durchgeführten Lehrgänge/Seminare und regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Handelsakademie Nord (eine Marke der SeminarCenter | Institut für Personalentwicklung GmbH) und dem jeweiligen Vertragspartner. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden vom Vertragspartner mit der Anmeldung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Vertragsbeziehung.

§ 2 Anmeldung und Datenschutz

  1. Die Anmeldung zu Lehrgängen/Seminaren der Handelsaka-demie Nord (eine Marke der SeminarCenter | Institut für Personalentwicklung GmbH) durch die Vertragspartei erfolgt schriftlich und ist für die Vertragspartei verbindlich. Nach Eingang der Anmeldung übersendet die Handelsakademie Nord (eine Marke der SeminarCenter | Institut für Personalentwicklung GmbH) eine schriftliche Bestätigung/Einladung bzw. im Falle einer Ablehnung der Teilnahme eine Absage. Der Vertrag über den jeweiligen Lehrgang/das jeweilige Seminar kommt mit dem Zugang der schriftlichen Bestätigung/Einladung bei der Vertragspartei zustande.
  2. An den Lehrgängen/Seminaren der Handelsakademie Nord (eine Marke der SeminarCenter | Institut für Personalentwick-lung GmbH) kann grundsätzlich jede/r teilnehmen. Sofern für Abschlussprüfungen bestimmte Zulassungs-, Tätigkeits- oder Leistungsvoraussetzungen vorgeschrieben sind, müssen diese für die Aufnahme in die entsprechenden Lehrgänge/Seminare erfüllt sein. Ein Anspruch auf Teilnahme an Lehrgängen/Seminaren der Handelsakademie Nord (eine Marke der SeminarCenter | Institut für Personalentwicklung GmbH) besteht nicht.
  3. Die Teilnehmenden erklären sich mit der Anmeldung mit einer Speicherung ihrer personenbezogenen Daten durch die Handelsakademie Nord (eine Marke der SeminarCenter | Institut für Personalentwicklung GmbH) einverstanden. Die Handelsakademie Nord (eine Marke der SeminarCenter | Institut für Personalentwicklung GmbH) wird die von den Teilnehmenden überlassenen Daten vertraulich behandeln und nur im Ein-klang mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen nutzen.

§ 3 Durchführung der Lehrgänge/Seminare

  1. Der Beginn und die Dauer der Lehrgänge/Seminare, die Unterrichtszeiten und -orte sind dem jeweiligen Lehrgangs- bzw. Seminarprogramm zu entnehmen.
  2. Lehrgänge können durch die Handelsakademie Nord (eine Marke der SeminarCenter | Institut für Personalentwicklung GmbH) wegen Ferien oder aus sonstigen Gründen unterbrochen werden. Der Umfang und die Dauer der Ferien bzw. der Unterbrechung werden in der Ferienordnung oder im jeweiligen Lehrgangsplan bekannt gegeben.
  3. Die Handelsakademie Nord (eine Marke der SeminarCenter | Institut für Personalentwicklung GmbH) ist berechtigt, notwendige inhaltliche, methodische und organisatorische (z.B. aufgrund von Gesetzesänderungen) Änderungen und Abweichungen von Programmen, Veranstaltungsorten und -terminen vor oder während eines Lehrgangs/Seminars vorzunehmen, soweit hierdurch der Gesamtcharakter des Lehrgangs/Seminars nicht wesentlich geändert wird und dies für die Teilnehmenden zumutbar ist. Die Handelsakademie Nord (eine Marke der SeminarCenter | Institut für Personalentwicklung GmbH) ist ferner berechtigt, die vorgesehenen Referierenden im Bedarfsfall (z. B. Krankheit, Unfall) durch andere, hinsichtlich des angekündigten Lehrgangs/Seminars gleich qualifizierte Referierenden zu ersetzen.
  4. Die Lehrgänge/Seminare können mit einer Abschlussprüfung beendet werden, falls dies gesetzlich vorgesehen ist. In diesem Fall stellt die Handelsakademie Nord (eine Marke der SeminarCenter | Institut für Personalentwicklung GmbH) den Teilnehmenden ein Zeugnis oder auf Verlangen der Teilnehmenden ei-ne Teilnahmebescheinigung aus.

 

§ 4 Absage der Lehrgänge/Seminare durch die Handelsakademie Nord (eine Marke der SeminarCenter | Institut für Personalentwicklung GmbH)

  1. Die Handelsakademie Nord (eine Marke der SeminarCenter | Institut für Personalentwicklung GmbH) ist berechtigt, aus organisatorischen (z. B. bei zu geringer Teilnehmendenzahl) oder aus anderen wichtigen unvorhersehbaren Gründen (z. B. höhere Gewalt, plötzliche Erkrankung der Dozierenden) Lehrgänge/Seminare abzusagen.
  2. Sollte ein Lehrgang/Seminar von der Handelsakademie Nord (eine Marke der SeminarCenter | Institut für Personalentwicklung GmbH) nach § 4 Abs. 1 abgesagt werden, besteht kein Anspruch der Teilnehmenden auf Durchführung des Lehr-gangs/Seminars. In diesem Fall werden bereits bezahlte Lehr-gangs-/Seminargebühren erstattet. Aufwendungen und Kosten für Buchung der Unterkunft, Anreise etc. sowie weitergehende Ansprüche sind – soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Handelsakademie Nord (eine Marke der SeminarCenter | Institut für Personalentwicklung GmbH) vorliegt – ausgeschlossen.

§ 5 Kündigung der Lehrgänge/Seminare durch den Vertragspartner

  1. Bei kurzfristigen Lehrgängen (Lehrgängen mit einer Laufzeit von sechs Monaten oder weniger) und Seminaren ist eine Kündigung bis zum Beginn des Lehrgangs/Seminars jederzeit möglich. Es fallen folgende Stornogebühren an:
    - Bei einer Kündigung bis 30 Tage vor Lehrgangs-/Seminarbeginn: kostenlos
    - Bei einer Kündigung bis 14 Tage vor Lehrgangs-/Seminarbeginn: 50 % der Lehrgangs-/Seminargebühr
    - Bei späterer Kündigung: 100 % der Lehrgangs-/Seminargebühr.
    Nach Lehrgangsbeginn ist eine ordentliche Kündigung kurzfristiger Lehrgänge ausgeschlossen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  2. Bei langfristigen Lehrgängen (Lehrgängen mit einer Laufzeit von mehr als sechs Monaten) ist eine Kündigung bis 14 Tage vor Lehrgangsbeginn möglich. Es fallen folgende Stornogebühren an:
    - Bei einer Kündigung bis 60 Tage vor Lehrgangsbeginn: kostenlos- Bei einer Kündigung bis 14 Tage vor Lehrgangsbeginn: 50 % der Lehrgangsgebühr
    - Bei späterer Kündigung: 100 % der Lehrgangsgebühr.
    Dies gilt nicht, wenn die Teilnehmenden den Lehrgang kündigen, weil sie durch die Kosten- bzw. Rehabilitationsträger nicht gefördert wird.
  3. Nach Lehrgangsbeginn ist eine Kündigung frühestens zum Ablauf von sechs Monaten zum Ende eines Kalendermonats nach Lehrgangsbeginn mit einer Frist von sechs Wochen zulässig. Anschließend ist eine Kündigung jeweils zum Ablauf von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats mit einer Frist von sechs Wochen zulässig. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  4. Bei mehrteiligen Lehrgängen ist eine Kündigung einzelner Kursteile nicht möglich. Bei Nichtteilnahme an einzelnen Lehrgangsteilen wird stets die gesamte Lehrgangsgebühr fällig.
  5. Die Kündigung eines Lehrgangs/Seminars bedarf in jedem Fall der Schriftform.

§ 6 Zahlungsbedingungen

  1. Für die Teilnahme an Lehrgängen/Seminaren werden Lehrgangs-/Seminargebühren erhoben. Die Gebühren sind zu Beginn des Lehrgangs/Seminars fällig und spätestens bis zum 1. Unterrichtstag auf das in der Rechnung der Handelsakademie Nord (eine Marke der SeminarCenter | Institut für Personalentwicklung GmbH) genannte Konto unter Angabe der Vertragspartei sowie der Bezeichnung des Lehrgangs/Seminars zu überweisen.
  2. Kosten für Lehr- und Lernmittel werden gesondert berechnet und sind bei Entgegennahme durch die Teilnehmenden zu zahlen. Etwaige Prüfungsgebühren sind nach Rechnungsstellung vor Beginn der Prüfung zu zahlen.
  3. Bei Lehrgängen mit einer Dauer von mehr als drei Monaten kann für die Lehrgangsgebühren eine Ratenzahlung vereinbart werden. Diese bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. In Ausnahmefällen ist auch eine individuelle Vereinbarung hin-sichtlich der Ratenzahlung möglich. Auch diese bedarf der Schriftform.
  4. Die Nichtteilnahme an einzelnen Lehrgangs-/Seminarveranstaltungen berechtigt nicht zur Ermäßigung der Lehrgangs-/Seminargebühren.

§ 7 Haftung

  1. Bei Unfällen wird im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gehaftet.
  2. Im Übrigen haftet die Handelsakademie Nord (eine Marke der SeminarCenter | Institut für Personalentwicklung GmbH) nur dann, wenn ihr oder ihren Mitarbeitern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Handelsakademie Nord (eine Marke der SeminarCenter | Institut für Personalentwicklung GmbH) nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Im Übrigen ist eine Haftung ausgeschlossen.
  3. Die Handelsakademie Nord (eine Marke der SeminarCenter | Institut für Personalentwicklung GmbH) haftet nicht für die Richtigkeit und Anwendbarkeit der von den Dozenten vermittelten Lehrinhalte. Sollte die Handelsakademie Nord (eine Marke der SeminarCenter | Institut für Personalentwicklung GmbH) Kursteilnehmern bei der Schaffung von Übernachtungsmöglichkeiten behilflich sein, haftet sie nicht für die Erbringung der Leistungen der vermittelten Pensionen und Hotels.

§ 8 Hausordnung

  1. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, die jeweils am Unterrichtsort geltende Hausordnung zu beachten und die Anweisungen der Schulleitung und deren Beauftragten zu befolgen.
  2. Daneben ist für alle von der Handelsakademie Nord (eine Marke der SeminarCenter | Institut für Personalentwicklung GmbH) durchgeführten Lehrgänge/Seminare folgende Hausordnung zu beachten:
    · Das Mitführen von Waffen aller Art ist strengstens verboten.
    · Es besteht absolutes Alkohol- und Rauschmittelverbot.
    · Das Rauchen ist nur in den ausgewiesenen „Raucherzonen“ gestattet.
    · Speisen und Getränke sind in den Unterrichtsräumen verboten, um die Funktionsfähigkeit der technischen Anlagen nicht zu gefährden.
  3. Verstöße gegen die Hausordnung können mit dem sofortigen Ausschluss vom Unterricht geahndet werden. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleibt in jedem Fall vorbehalten.

§ 9 Sonstiges

  1. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Auf dieses Erfordernis kann nur in schriftlicher Form verzichtet werden.
  2. Eine Aufrechnung des Vertragspartners ist nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Gegenforderungen zulässig. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten, die nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen, ist ausgeschlossen.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen insgesamt oder teilweise nichtig, unwirksam und/oder undurchführbar sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
  4. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

Stand: 01.07.2023

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