Fortbildung und Ausbildung im Brandschutz
- Modul 1 - Brandschutzunterweisung für Mitarbeiter in Unternehmen
- Modul 1.1 - Anlassbezogene Brandschutzunterweisung - firmeninterne Inhouseschulung
- Modul 1.2 - Wiederholungsunterweisung Brandschutz - firmeninterne Inhouseschulung
- Modul 2 - Ausbildung Brandschutzhelfer/-in
- Modul 3 - Fortbildung Brandschutzhelfer/-in
- Modul 4 - Ausbildung Brandschutzbeauftragte/-r
- Modul 5 - Fortbildung Brandschutzbeauftragte/-r | Trainer für Brandschutz- und Evakuierungshelfer
- Modul 6 - Ausbildung Evakuierungshelfer/-in
- Modul Arbeitsschutz - Arbeitssicherheitsunterweisung
- Modul Arbeitsschutz - Sicherheitsbeauftragte/r gem. § 22 SGB VII
Seminare Brandschutz - Handelsakademie Nord GmbH
Modul 2 - Ausbildung Brandschutzhelfer/-in
Brandschutzhelfer/-innen unterstützen den Unternehmer und den Brandschutzbeauftragten, indem sie potenzielle Brandgefahren erkennen und eliminieren können.
Der Arbeitgeber hat die Pflicht, zum Schutz der Beschäftigten die Vorschriften zur Brandbekämpfung und Evakuierung in seinem Unternehmen einzuhalten. Im Unternehmen ist eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen. Die Ausbildung und Bestellung eines Brandschutzhelfers leistet dazu einen unverzichtbaren Beitrag.
Aus der Gefährdungsbeurteilung ergibt sich die notwendige Anzahl der Brandschutzhelfer. Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter, z.B. durch Fortbildung, Ferien, Krankheit und Personalwechsel sind dabei zu berücksichtigen. Im Hinblick auf ihre Aufgaben sind die Brandschutzhelfer fachkundig zu unterweisen.
Aus folgenden Rechtsgrundlagen ergibt sich die Notwendigkeit von Brandschutzhelfern/innen:
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): §10 Abs. 2 „Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen“
- Unfallverhütungsvorschrift: „Grundsätze der Prävention“ (BGV/GUV-V A1) § 22 Abs. 2 „Notfallmaßnahmen“
- Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR): ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ Abschnitt 6.2 „Brandschutzhelfer(in)“
Informationen zum Bildungsangebot
Zielgruppe
- Personen, die in einem Unternehmen die Funktion des Brandschutzhelfers bzw. der Brandschutzhelferin wahrnehmen sollen
Lernziel
- Erwerb der nötigen Verhaltens- und Handlungssicherheit im möglichen Gefahrenfall (Brandfall) bei Erstmaßnahmen wie Brandmeldung, Alarmierung, Bekämpfung von Entstehungsbränden sowie bei der Unterstützung bei der Evakuierung
Inhalte
- Rechtliche Grundlagen, Aufgaben und Pflichten
- Aufgaben des Brandschutzhelfers
- Grundlagen der Verbrennung und des Löschens
- Verhalten bei Brand und Rauch
- Gefährdung durch Rauch, Brandursachen und Brandrisiken
- Brandklassen, Löschmittel
- Feuerlöschgeräte
- Organisatorischer Brandschutz im Unternehmen
- Handhabung von Feuerlöschsystemen
- Löschübungen am Brandsimulator
- Bekämpfung von Personenbränden
Gesetzliche Grundlagen
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Technische Regeln für Arbeitsstätten - Maßnahmen gegen Brände (ASR A2.2)
- Unfallverhütungsvorschrift " DGUV Vorschrift 1 - Grundsätze der Prävention" (ehemals BGV A1 und GUV-V A1)
- DGUV Information 205-023
Termine
- 15.03.2021
- 10.05.2021
- 06.09.2021
- 06.12.2021
- Inhouseseminare auf Anfrage
Teilnehmerzahl
- maximal 16 Teilnehmer
Dauer und Zeiten
- 1 Tag (8 Unterrichtseinheiten)
Kosten und Gebühren
- 180,00 Euro je Teilnehmer
- Inhouse-Seminare nach Absprache
Abschluss
- Zertifikat
Durchführungs- und Schulungsort
Rostock: Parkstraße 52
18119 Rostock-Warnemünde
Informationen und Buchung dieser Weiterbildung
Alle Informationen zum Brandschutz-Seminar in unseren Flyern: Flyer Brandschutz 1. HJ 2021 ; Flyer Brandschutz 2. HJ 2021
Das Weiterbildungsangebot können Sie bequem Online buchen oder nutzen Sie unser Anmeldeformular.
Beachten Sie die Teilnahmebedingungen der Handelsakademie Nord GmbH.
Ihre Ansprechpartner
Jana Steinborn
Tel: 0381-54 32 570
E-Mail: info@hak-nord.de
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